network energy Impressum
Handelsregister-Nummer: HRB 41805
Sitz und Registergericht Hamburg. Reg.-Nr. 04/762/00350
Umsatzsteueridentifikationsnr.: DE 171623556
Geschäftsführer: Malte Fierlings
network energy wird betrieben von TT-Umweltservice betrieben
Verantwortlich für den Inhalt: Swantje Aldenhövel
network energy
Werner-Siemens-Straße 93
22113 Hamburg
Telefon +49 40 65 69 70 90
Telefax +49 40 65 69 70 91
E-Mail info@network4energy.de
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Urheberrecht
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Verkaufs- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
1. Aufträge werden von network energy zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.
2. Die Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nur im Falle einer von uns schriftlichen Anerkennung.
3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
II. Preise
1. Die Preise verstehen sich bei Materiallieferungen ohne Montageleistungen „ab Lager“ bzw. „ab Werk“ ausschließlich Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Die Preise des Angebotes gelten nur bei Bestellungen der ganzen angebotenen Anlage für ununterbrochene Montage und hieran anschließende Inbetriebsetzung. Änderungswünsche und Teilaufträge des Bestellers stellen neue Angebote dar, welche von network energy schriftlich angenommen oder zur Grundlage eines eigenen modifizierten Angebotes gemacht werden können. Alle Angebote sind freibleibend, soweit nicht eine Frist für die Dauer der Gültigkeit des Angebots vermerkt ist.
3. Im Angebot oder Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten werden im Lohn und das verbrauchte Material zu Tagespreisen berechnet. Die Tagespreise werden dem Besteller vor Durchführung der Zusatzarbeiten mitgeteilt. Anderenfalls kann der Besteller verlangen, dass lediglich die ortsübliche Vergütung (§ 632 Abs. 2 BGB) geschuldet ist. Die vom Besteller oder dessen Vertreter quittierten Arbeitsstunden sind verbindlich und werden nebst den ggf. in Betracht kommenden Montagezulagen in Rechnung gestellt. Ebenfalls in Rechnung gestellt wird, sofern nicht anders vereinbart, die Zeit, die der Monteur zur Erreichung des Arbeitsplatzes einschließlich Rückfahrt benötigt. Als Fahrgeld wird eine Pauschale von 35 Euro-Cent pro angefangenen Kilometer berechnet.
4. Für Über-, Nacht- und Sonntagsstunden werden, sofern nicht anders vereinbart, Zuschläge wie folgt berechnet: Überstunden 25 % €/h, Nachtarbeit (ab 22:00 h bis 06:00 h) 50 % €/h, Sonntags- und Feiertagsarbeit 100 % €/h.
III. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto nach Fälligkeitsdatum zu bezahlen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Wertstellung auf dem auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Geschäftskonto von network energy.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist network energy berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Verbrauchern, im Übrigen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
3. network energy ist zur Annahme von Schecks und Wechseln nicht verpflichtet. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zulasten des Bestellers und sind sofort fällig.
4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von network energy, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
IV. Befreiung von der Leistungspflicht
1. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unabwendbare Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Wirkungen von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet.
V. Pauschalierung von Schadenersatz
1. Erfüllt der Besteller seine Abnahmeverpflichtung nicht oder tritt er unberechtigt vom Vertrag zurück, sodass dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch der network energy besteht, ist network energy unbeschadet der Möglichkeit berechtigt, einen höheren tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen und 20 % des Auftragswertes als Schadensersatz ohne gesonderten Nachweis als pauschalierten entgangenen Gewinn zu fordern. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale.
VI. Versand und Gefahrenübergang
1. network energy ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern.
2. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über.
VII. Montage und Bilddokumentation
1. Der Besteller erklärt sein Einverständnis dazu, dass die von network energy beauftragten Personen (einschließlich zur Auftragsdurchführung eingesetzter Subunternehmer) mit den entsprechenden Fahrzeugen das Gelände und die Anlagen, auf dem bzw. in denen die Arbeiten ausgeführt werden müssen, betreten und befahren dürfen. Wasser, Heizmaterial und Stromanschluss (220V/16A) sind vom Besteller kostenlos bei Beginn der Montage zur Verfügung zu stellen bzw. zu liefern.
2. Der Besteller ist verpflichtet network energy vor Durchführung der Arbeiten den Inhalt des Lagermediums schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, haftet der Besteller für alle entstehenden Schäden und Folgeschäden, die deswegen entstehen, weil network energy über diesen Umstand nicht informiert worden ist. Der Besteller hat network energy rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten, insbesondere vor Durchführung von Schneid-, Schweiß-, Schleif- und ähnlichen Arbeiten, auf etwaige Gefahren (zum Beispiel Feuergefährlichkeit in Räumlichkeiten oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Soweit erforderlich, hat der Besteller eine Brandwache und andere Sicherheitseinrichtungen zu stellen. Anderenfalls ist network energy berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen gegen zusätzliches Entgelt selbst zu ergreifen.
3. Betreffend Reinigungstätigkeiten versichert der Besteller, dass die Vertragsgegenstände keine Schäden z. B. durch Korrosion aufweisen, welche die Durchführung der von network energy geschuldeten Arbeiten gefährden bzw. teilweise oder vollständig unmöglich machen. Alle auf Undichtigkeit durch Korrosion oder vergleichbare Mängel entstehende Schäden und zusätzliche Kosten gehen zulasten des Bestellers, sofern diese für network energy nicht ohne eingehende Untersuchungen erkennbar bzw. offenkundig waren. Der Besteller hält network energy gegenüber Dritten schadlos, insbesondere im Falle einer umweltrechtlichen Sanierungspflicht gegenüber den handelnden Behörden.
4. network energy ist berechtigt, ohne ausdrückliche Beauftragung durch den Besteller aber nicht verpflichtet, den Zustand der Vertrags-Gegenstände vor und nach Durchführung der Arbeiten mithilfe von Fotoaufnahmen festzuhalten und zu dokumentieren. Das Bildmaterial verbleibt in digitaler sowie ggf. auch in ausgedruckter Form bei network energy. Auf Wunsch des Bestellers wird diesem durch network energy ohne zusätzliche Kosten ein Bildausdruck und/oder per E-Mail eine Datei mit den betreffenden Fotos zugesandt. Es gelten jedoch die aktuellen Datenschutzbestimmungen.
VIII. Mängelrüge und Gewährleistung
1. Der Besteller hat die empfangene Leistung unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind innerhalb einer Woche seit der Übergabe durch schriftliche Anzeige an network energy zu rügen.
2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl von network energy Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nicht möglich, fehlgeschlagen oder dem Besteller im Einzelfall nicht zumutbar, darf der Besteller nach seiner Wahl mindern oder entsprechend vom Vertrag zurücktreten.
3. Jegliche Schadensersatzansprüche, mögen sie auf Gesetz oder Vertrag beruhen, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von network energy oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von network energy. Von dieser Haftungsbegrenzung ausdrücklich ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von network energy oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von network energy beruhen.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung sich ergebenden Streitigkeiten, auch aus Wechseln und Schecks, ist Hamburg.
Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden somit ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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